Investition in Photovoltaikanlagen

Diese Vermögensanlagen verbinden einerseits die Sicherheit durch gesetzliche Absicherung (EEG) mit andererseits dem Anspruch, einen positiven Beitrag für die Umwelt zu leisten. Mit dieser Art der Investition erreichen unsere Kunden eine attraktive Rendite von mindestens 5%, die durch die Abschreibung 20 Jahren überwiegend steuerfrei bleibt! Durch Anwendung des Investitions-Abzug-Betrages > IAB > EkStG 7g> können steuerliche Vorweg-Effekte gestaltet werden, die weitere Zinsgewinne bewirken.

Sie profitieren bei einer Photovoltaikanlage von 3 steuerlichen Vergünstigungen:

Vorteil 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 40 %!

Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter ( z.B. Maschinen, aber auch Solaranlagen) die Investition zu 40 % steuerlich geltend machen. Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben.

Vorteil 2: Zusätzlich Sonder-Abschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG)

Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung fest zu legen ist, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

Vorteil 3: Zusätzlich lineare Abschreibung von 5 % p. a.

Für den verbleibenden Restwertnutzen.

Fazit:

Insgesamt können in den ersten beiden Jahren im Idealfall 55 % der Investitionskosten steuerlich abgeschrieben werden.

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